11. Jun 2026 |

Voraussetzungen einer Ersatzvornahme i.S.v. Art. 366 Abs. 2 OR bei der Beseitigung von Baumängeln

In einem im Juni 2026 veröffentlichen Entscheid hat das Bundesgericht die Voraussetzungen umschrieben, unter welchen ein Bauherr zur Ersatzvornahme auf Kosten des Unternehmers schreiten darf, wenn dieser der Nachbesserungspflicht nicht nachkommt.

(Hier: geht’s zur von MLaw Katja Käufeler erstellten Kurzzusammenfassung des Entscheides)

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