10. Feb 2026 |

Urteile des Bundesgerichts 4A_373/2024 und 4A_375/2024 vom 17. September 2025

Jeder Stockwerkeigentümer kann aus seinem Kaufvertrag über Stockwerkeigentum ab Plan individuell Klage auf Durchsetzung des Rechts auf Behebung von Mängeln an den gemeinschaftlichen Teilen (unabhängig von seiner Wertquote) erheben. Ein vorgängiger Beschluss der Stockwerkeigentümergemeinschaft, der ihn dazu ermächtigt, ist bei der aktuellen Gesetzeslage nicht erforderlich.

(Hier: geht’s zur von MLaw Beat Birchmeier erstellten Kurzzusammenfassung des Entscheides)

⟵ Back to blog