12. Mrz 2025 |

Stockwerkeigentum: Die beschränkte Pflicht zur Reglementsdurchsetzung

Das Bundesgericht entscheidet im zur Publikation vorgesehenen Urteil 5A_17/2024 vom 3. Februar 2025, dass die Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG) bei Verletzungen des Reglements durch Stockwerkeigentümer nicht immer zur (klageweisen) Durchsetzung der Bestimmungen verpflichtet ist. Sofern sachliche Gründe Vorliegen, kann sie mit einem Mehrheitsbeschluss von der Durchsetzung der reglementarischen Vorschriften absehen.

(Hier: geht’s zur von MLaw Paloma Steffen erstellten Kurzzusammenfassung des Urteils)

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