27. Apr 2020 |

Revision der ZPO

Am 1. Januar 2011 ist die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) in Kraft getreten, womit das Zivilprozessrecht schweizweit kodifiziert und vereinheitlicht wurde. Die ZPO hat sich nach Ansicht der betroffenen Fachkreise und Stakeholdergruppen in der Praxis insgesamt bewährt und als praxistauglich erwiesen. Die Praxistauglichkeit soll nun durch punktuelle Änderungen weiter verbessert werden. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat am 2. März 2018 eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision der ZPO verabschiedet. Die Vernehmlassungsfrist ist am 11. Juni 2018 abgelaufen. Am 26. Februar 2020 hat der Bundesrat die Botschaft und den Gesetzesentwurf zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Mit der Revision sollen Kostenschranken abgebaut und damit der Zugang zum Gericht erleichtert werden. Zudem soll die Verfahrenskoordination erleichtert und das Schlichtungsverfahren gestärkt werden. Im Übrigen sollen bundesrechtliche Grundlagen für internationale Handelsgerichte geschaffen werden. Weitere punktuelle Anpassungen bezwecken die Verbesserung der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, womit die Anwenderfreundlichkeit weiter gestärkt werden soll.

Da die Vorschläge zur Stärkung der kollektiven Rechtsdurchsetzung sehr umstritten waren, wurden diese aus der Vorlage herausgelöst und werden nun separat behandelt.

Die beiliegende PowerPoint-Präsentation der internen Weiterbildung der Baur Hürlimann AG vom 10. März 2020 gibt einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen.

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