03. Mai 2021 |
Mehr Zeit, um Baumängel zu rügen
Gemäss einer geplanten Revision des Obligationenrechts sollen Haus- und Stockwerkeigentümer bei Baumängeln künftig besser geschützt werden. Da das geltende Bauvertragsrecht grundsätzlich zweckmässig und ausgewogen ist, verzichtet der Vorentwurf richtigerweise auf eine umfassende Revision und beschränkt sich auf die Neuregelung folgender Themen:
– Mängelrügefrist
– Wegbedingung der Haftung für Baumängel
– Ersatzsicherheit beim Bauhandwerkerpfandrecht
Der beiliegende Artikel von Andrea Domanig und Erich Rüegg in der NZZ vom 3. Mai 2021 gibt einen Überblick über die geplanten Neuerungen.