23. Jan 2024 |

Keine Übertragung der Mängelrechte durch Veräusserung des Werks

Das Bundesgericht stellte im Urteil 4A_353/2023 vom 14. November 2023 klar, dass die Veräusserung des Werks für sich allein noch keinen Übergang der Mängelrechte bewirkt, weshalb trotz Übertragung des Eigentums am Werk die Mängelrechte nicht auf den Erwerber übergehen.

(Hier geht’s zur von Dr. Daniel Wuffli erstellten Kurzzusammenfassung des Urteils)

 

 

 

 

 

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