17. Mrz 2025 |
Keine Erstattung von Betriebs- und Unterhaltskosten nach Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen
Das Bundesgericht hat im zur Publikation vorgesehenen Urteil 2C_671/2023 vom 21. Januar 2025 entschieden , dass wiederkehrende Betriebs- und Unterhaltskosten, die nach Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen anfallen, nicht als erstattbare „Kosten für die Massnahmen“ im Sinne des Art. 34 EnG gelten. Zudem stellte es hinsichtlich der Verfügungskompetenz des Bundesamts für Umwelt (BAFU) klar, dass der Begriff „Einvernehmen“ in Art. 62 Abs. 2 EnG nicht als Einverständnis des betroffenen Kantons, sondern lediglich als Koordination mit Letzterem zu verstehen ist.
(Hier: geht’s zur von MLaw Paloma Steffen erstellten Kurzzusammenfassung des Urteils)