02. Apr 2026 |

Gesuch um Fristwiederherstellung vor Bundesgericht (Art. 50 BGG)

Das Bundesgericht ruft im Urteil 4F_51/2025 vom 30. Januar 2026 seine strenge Praxis zur Fristwiederherstellung nach Art. 50 BGG in Erinnerung. Anlass für das Fristwiederherstellungsgesuch der Gesuchstellerin war ein erfolgloser erster Zustellversuch des anzufechtenden vorinstanzlichen Entscheids. Der zur Abholung gemeldete Entscheid wurde am Schalter durch die Post versehentlich nicht mit den übrigen Sendungen übergeben und in der Folge an die Vorinstanz retourniert. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Rechtsvertretung der Gesuchstellerin dieses Versehen hätte erkennen müssen. Das Gesuch um Fristwiederherstellung wurde abgewiesen.

(Hier: geht’s zur von MLaw Noémi Korondi erstellten Kurzzusammenfassung des Entscheides)

⟵ Back to blog