16. Apr 2025 |

Baugesuche ausserhalb der Bauzone: Entscheidkompetenz der Gemeinde und Anforderungen an das Bewilligungsverfahren im Lichte von Art. 25 Abs. 2 und Art. 25a RPG

Das Bundesgericht hatte in seinem zur Publikation vorgesehenen Urteil 1C_170/2024 vom 5. März 2025 zu entscheiden, ob die Gemeinde Zizers ein aus ihrer Sicht nicht bewilligungsfähiges Baugesuch ausserhalb der Bauzone zulässigerweise nicht an die kantonale Fachstelle übermittelt und von sich aus abgewiesen hat. Es untersuchte dabei, ob Art. 87 Abs. 3 KRG/GR im Lichte von Art. 25 Abs. 2 RPG bundesrechtskonform ist. Es kam zum Schluss, dass die Gemeinde auch solche Baubewilligungsgesuche der kantonalen Stelle vorzulegen hat, welche aus ihrer Sicht nicht bewilligungsfähig sind. Bei der Verfahrensausgestaltung ist zudem Art. 25a RPG zu beachten. Dieser Bestimmung hält Art. 87 Abs. 3 KRG/GR aber nicht stand.

(Hier: geht’s zur von MLaw Noémi Korondi erstellten Kurzzusammenfassung des Urteils)

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