11. Jun 2026 | Blog Beitrag, Katja Käufeler
Voraussetzungen einer Ersatzvornahme i.S.v. Art. 366 Abs. 2 OR bei der Beseitigung von Baumängeln
In einem im Juni 2026 veröffentlichen Entscheid hat das Bundesgericht die Voraussetzungen umschrieben, unter welchen ein Bauherr zur Ersatzvornahme auf Kosten des Unternehmers schreiten darf, wenn dieser der Nachbesserungspflicht nicht nachkommt.
(Hier: geht’s zur von MLaw Katja Käufeler erstellten Kurzzusammenfassung des Entscheides)

