10. Jun 2026 | Blog Beitrag, Thomas Ender
Bindungswirkung eines Urteils nach Rückweisung / Haftung des Planers für Schäden aus Planungsfehlern und unsorgfältiger Bauleitung / Kausalitätsfragen
In einem im Juni 2026 veröffentlichten Urteil über die Haftung eines Planers hat das Bundesgericht die prozessualen Wirkungen eines Rückweisungsentscheids aus dem Jahr 2020 in Erinnerung gerufen. In materieller Hinsicht bestätigt das Gericht, dass auch unsorgfältige Bauleitung allein zu einer Haftung führen kann. Im Zusammenwirken mit dem «Vorentscheid» aus dem Jahr 2020 ergeben sich interessante Überlegungen zur Kausalität bei verschiedenen (Mit-)Ursachen.
(Hier: geht’s zur von Dr. Thomas Ender erstellten Kurzzusammenfassung des Entscheides)

