14. Apr 2025 |

Gemeindeautonomie

(Urteil des Bundesgerichts 1C_127/2024, 1C_138/2024 vom 27. März 2025)

Bei der Beurteilung eines Baugesuchs kommt der Gemeindebehörde im Rahmen der Auslegung ihres eigenen Baureglements und der Würdigung der örtlichen Verhältnisse ein weiter Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu. Die Gemeinde kann sich in Fällen von unbestimmten Regelungen, bei denen verschiedene Auslegungsergebnisse rechtlich vertretbar erscheinen, auf die Gemeindeautonomie berufen. Die kantonalen Rechtsmittelinstanzen sind gehalten, das Ergebnis der gemeinderätlichen Rechtsauslegung zu respektieren und nicht ohne Not ihr eigenes Auslegungsergebnis an die Stelle des gemeinderätlichen zu setzen.

(Hier: geht’s zur von MLaw Lea Sturm erstellten Kurzzusammenfassung des Urteils)

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