20. Mrz 2025 |

«Auszonung» – Entschädigungsanspruch aufgrund materieller Enteignung nur bei hinreichend hoher Realisierungswahrscheinlichkeit einer Überbauung in naher Zukunft.

Das Bundesgericht erinnert in seinem Urteil 1C_275/2022 vom 27. November 2024 daran, dass Umzonungen nur dann einen allfälligen Entschädigungsanspruch aufgrund materieller Enteignung auslösen, wenn eine Auszonung im rechtlichen Sinn vorliegt. Ein Anspruch besteht zudem nur bei schwerem Eingriff ins Grundeigentumseingriff und hoher Realisierungswahrscheinlichkeit einer Überbauung in naher Zukunft. Bei der jeweiligen Einzelfallbeurteilung kommt dem Planungshorizont von 15 Jahren ein hohes Gewicht zu.

(Hier: geht’s zur von MLaw Lea Sturm erstellten Kurzzusammenfassung des Urteils)

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